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CORONA-Krise

Aktualisiert: 21. März 2020



Hygiene

Das RKI rät zum Schutz vor einer Ansteckung ganz besonders in Regionen mit Erkrankungsfällen durch das neuartige Coronavirus zu guter Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten. Diese Schritte seien aber auch wegen der Grippewelle überall und jederzeit angeraten

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) empfiehlt einfache Verhaltensregeln, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Für den Umgang vor Ort empfiehlt der VDBW grundsätzlich dieselben Verhaltensregeln, die auch bei einer gewöhnlichen Influenza gelten. Das Wichtigste ist die Hygiene: „Das Coronavirus erfordert mehr Hygienebewusstsein in der Bevölkerung – sowohl im öffentlichen als auch im persönlichen Raum“, betont Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW. Man sollte oft die Hände waschen und Desinfektionsmittel für den Fall einer Berührung mit infektiösem Material o.ä. bei sich haben. Geschäftspartner könne man treffen, auf das Händeschütteln sollte man aber verzichten.

In Risikogebieten gilt es große Menschenansammlungen grundsätzlich zu vermeiden, gemeint sei damit auch die Fahrt mit der U-Bahn oder dem Bus, wo Menschen dicht beieinanderstehen. Abgesehen von der Ansteckungsgefahr, wenn jemand hustet oder niest, kann es auch beim reinen Ausatmen zur Übertragung des Erregers durch Tröpfcheninfektion kommen (siehe "Mundschutz").

Für alle Menschen wichtig: Gute Handhygiene, also regelmäßiges Waschen mit Seife, ein bis zwei Meter Sicherheitsabstand von kranken Menschen, sowie Husten und Niesen in die Armbeuge. Oder in ein sauberes Einwegtaschentuch. Atemmasken seien für gesunde Menschen nicht nötig, meint Prof. Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen. Und auch ständiges Desinfizieren der Hände sei überflüssig.


Mundschutz

Eine Ansteckung mit Krankheiten, die vor allen Dingen durch Tröpfchen übertragen werden - zum Beispiel bei lautem Sprechen, Rufen oder Husten innerhalb von zwei Metern Abstand - kann man durch Tragen einer Atemmaske versuchen zu vermeiden. Solche Masken können auch eine potenzielle Schmierinfektion verhindern, indem sie unterbinden, dass man sich mit schmutzigen Händen an Mund und Nase greift. „Ein Mundschutz bringt etwas, weil die Tröpfcheninfektion über Mund und Nase übertragen wird.“, erklärt die Vizepräsidentin des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., Dr. Anette Wahl-Wachendorf. Der Träger sollte aber darauf achten, dass der Mundschutz korrekt sitzt, damit Erreger nicht seitlich eindringen können. Und je nachdem, wie viel man spricht und wie feucht der Mundschutz wird, sollte man ihn mindestens zwei bis dreimal täglich wechseln.

Im Zuge der Sars-Epidemie 2002/2003 haben einige Studien für sogenannte Filterpartikelmasken (FFP3-Masken) einen schützenden Effekt nahelegen wollen. Das waren aber keine normalen Masken, wie man sie in Asien auf der Straße sieht oder bei uns im OP, sondern spezielle Feinpartikelmasken, die für den Alltag kaum praktikabel sind, weil man damit nicht lange herumlaufen kann. „Natürlich schützt eine FFP3-Maske besser, aber auch einfache Mundschutzmodelle können Viren abfangen, vorausgesetzt dass sie dicht schließen“, ergänzt Prof. Dieter Köhler, ehemaliger Ärztlicher Direktor der Lungenklinik Kloster Grafschaft in Schmallenberg.

Sogenannte chirurgische Gesichtsmasken sollen eigentlich dafür sorgen, dass aus dem Atemtrakt von Chirurgen keine möglicherweise infektiösen Tröpfchen in das Operationsgebiet gelangen. Insofern mache es Sinn, zum Beispiel als Grippekranker eine Maske zum Schutz anderer Menschen zu tragen. „Wenn es darum geht, zu vermeiden, dass ein infizierter Patient andere Menschen ansteckt, darf dessen Atemschutzmaske keine Ventile enthalten“, betont Prof. Köhler.

Auch die Ausatemluft kann Viren enthalten. Wie Influenzaviren sind vermutlich auch Coronaviren in der Ausatemluft eines Infizierten nachweisbar. Viren wie z. B. Influenza (mit einer Größe von 120 nm) und Corona (mit max. 160 nm) fliegen nicht vereinzelt in der Luft herum, sondern sind in der Luft immer in größere Tröpfchen eingeschlossen, bewegen sich also in Form eines Aerosols. Beim Atmen stößt jeder Mensch kleinste Tröpfchen (von einer Größe von 1 µm) aus. Pro Atemzug können 1000-50.000 Tröpfchen enthalten sein. Beim Husten sind die Tröpfchen um ein Zehnfaches größer (über 10 µm). Somit bleiben über 90 % der Aerosole auch in Filtern hängen, die eine Maschengröße von 2µm haben. Auf Bildern aus den vom Coronavirus betroffenen Regionen Chinas tragen die Menschen häufig Mundschutz oder Atemschutzmaske, die die meisten Menschen hierzulande bisher vorrangig vom Zahnarzt oder aus dem Operationssaal kennen. In China würden Masken sowieso sehr häufig getragen, vor allem wegen der Luftverschmutzung, so Salzberger, Vizepräsident des Robert Koch-Instituts (RKI). In Asien sei es in gewisser Weise ein Akt der Höflichkeit, als Kranker einen Mundschutz aufzusetzen, um weniger Erreger zu verbreiten. Auch hierzulande berichten viele Apotheken von verstärkter Nachfrage nach Masken wegen des neuartigen Virus, berichtet eine Sprecherin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). In den meisten Apotheken seien Atemschutzmasken bereits ausverkauft.


Impfschutz

Im Kampf gegen die neue Lungenkrankheit Covid-19 will die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Suche nach einem Impfstoff und wirksamen Medikamenten beschleunigen. Es gebe vier mögliche Kandidaten für einen Impfstoff, von denen sich hoffentlich zwei als vielversprechend herausstellen, berichtet die Chefwissenschaftlerin der WHO, Soumya Swaminathan. Zu den drängendsten Aufgaben gehöre auch die Entwicklung einfacherer Tests zum Nachweis von Infektionen. Nach Angaben von Swaminathan könnten schon in drei bis vier Monaten (Stand: Februar 2020) erste Impfstoff-Tests an Menschen beginnen. Ein zertifizierter Impfstoff für weitreichenden Einsatz stehe aber wahrscheinlich erst in 18 Monaten zur Verfügung. Mehrere bereits existierende Medikamente würden zurzeit daraufhin geprüft, ob sie Covid-19-Kranken helfen können. Die WHO werde so schnell wie möglich Richtlinien dafür ausarbeiten.


Amtliche Schutzvorkehrungen

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin empfehle man hierzulande aktuell eine Strategie der Eindämmung. Versucht werde, Infizierte möglichst früh zu erkennen. Deren Kontaktpersonen sollen vorsichtshalber 14 Tage in Quarantäne verbringen. Selbst wenn nicht alle Erkrankten und ihre Kontakte rechtzeitig gefunden würden, bewirkten diese Schritte eine verlangsamte Ausbreitung des Erregers in der Bevölkerung.

Amtliche Schutzvorkehrungen nehmen vor allem Flüge aus China in den Blick. So sollen die Piloten vor dem Landen in Deutschland künftig den Tower über den Gesundheitszustand der Passagiere an Bord informieren. Reisende aus China sollen in Formulare eintragen, wie sie in den nächsten 30 Tagen zu erreichen sind. Das soll bei den Airlines über diesen Zeitraum abrufbar sein, um in Infektionsfällen Kontaktpersonen ausfindig machen zu können - also auch, wer neben wem gesessen hat. Durch Fiebermessungen an Flughäfen gelinge ein Stopp der Ausbreitung nicht, meint Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der diese neuen Maßnahmen mit den Ländern besprochen hat.

Kliniken sollen demnach künftig auch schon begründete Verdachtsfälle zentral ans RKI melden und nicht nur wie bisher nur bestätigte Fälle. Im bundeseigenen RKI gibt es eine Koordinierungsstelle, die sich auch mit den Ländern abstimmt. Austausch gibt es unter anderem auch mit den anderen EU-Ländern und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Weitere amtliche Schutzvorkehrungen sind grundsätzlich möglich. Ob sie nötig sind, beurteilt das örtliche Gesundheitsamt nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, wie das Ministerium erläutert. Das Infektionsschutzgesetz legt etwa fest, dass Länderbehörden Veranstaltungen und andere größere Menschenansammlungen beschränken oder verbieten können. Badeanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Heime und Ferienlager können ganz oder teilweise geschlossen werden. Behörden können Quarantäne für Menschen anordnen, die krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind. Es kann ihnen untersagt werden, bestimmte Berufstätigkeiten auszuüben.

Die zuständige Behörde kann prinzipiell auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Insofern könnten damit grundsätzlich auch Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Aber: Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden, heißt es im Gesetz.

Im Ernstfall regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Wesentliche. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums fasst zusammen: „Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden." Behörden dürfen laut dem Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen - wie das Gesetz es ausdrückt - könne ein Berufsverbot auferlegt werden. Zum Schutz anderer könnten Menschen auch in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, heißt es im Gesetz.


Verdachtsfälle

Wenn es einen Verdachtsfall gibt, sind zunächst bestimmte Kriterien abzuchecken: Zeigt jemand Merkmale einer Atemwegserkrankung wie Husten oder eine Lungenentzündung? Und war er in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet? Oder aber hatte er in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit einem Erkrankten? Wenn ja, wird der Patient ärztlich untersucht, wobei Hygienemaßnahmen wie ein Schutz über Mund und Nase dazugehören. Hintergrund für den Zeitraum von 14 Tagen ist, dass die Inkubationszeit - die Spanne zwischen Infektion und Beginn von Symptomen – wahrscheinlich 2 bis 14 Tage betragen kann.

Wer Kontakt zu Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem Gesundheitsamt melden. Gleiches gilt für Reisende aus Risikogebieten, bei denen Symptome auftreten. Alle anderen wenden sich an das Amt oder den Hausarzt, der bei Verdacht auf Sars-CoV-2 eine Laboruntersuchung veranlassen kann. Allerdings sollten Betroffene vor dem Gang in die Praxis unbedingt dort anrufen – ähnlich wie bei einem Verdacht auf Grippe, denn auch da ist die Gefahr groß, andere Patienten im Wartezimmer anzustecken. Dann können in der Praxis Vorkehrungen gegen weitere Ansteckungen und Hygienemaßnahmen getroffen werden.

Bei der Untersuchung wird idealerweise je eine Probe aus den unteren und oberen Atemwegen genommen. Das Virus ist im Hustenauswurf nachweisbar. Die Auswertung dauert knapp fünf Stunden, dazu kommt noch die Zeit für Kuriertransporte ins Labor.

Wer einen begründeten Verdacht hat, mit Sars-CoV-2 infiziert zu sein, sollte unnötige Kontakte meiden und zu Hause bleiben - wie auch bei Grippe. Wichtig außerdem, und zwar für alle Menschen: Gute Handhygiene, also regelmäßiges Waschen mit Seife, ein bis zwei Meter Sicherheitsabstand von kranken Menschen, sowie Husten und Niesen in die Armbeuge. Oder in ein sauberes Einwegtaschentuch. Atemmasken seien für gesunde Menschen nicht nötig, meint Prof. Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen. Und auch ständiges Desinfizieren der Hände sei überflüssig.


Häusliche Quarantäne

Bei einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus ist bisher meist kein Klinik-Aufenthalt nötig. Denn die große Mehrheit der Infizierten erkrankt entweder gar nicht oder nur leicht wie bei einer Erkältung. Sie können bei Symptomen nach telefonischer Vereinbarung einen Termin mit ihrem Hausarzt machen.

Das Sars-CoV-2-Virus ist aber nach den bisherigen Erfahrungen hoch ansteckend. Um Infektionsketten verlässlich zu unterbrechen, empfiehlt das Robert Koch-Institut nachweislich Infizierten deshalb eine Unterbringung in «häuslicher Quarantäne». Für 14 Tage, das entspricht nach bisherigem Stand der maximalen Dauer der bisher bekannten Inkubationszeit, sollten dann diese Regeln gelten:

Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Zimmer. Begrenzung der Kontakte zu anderen Menschen, insbesondere wenn sie einer Risikogruppe angehören. Dazu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Kranke, Ältere und Schwangere. Mitbewohner und Familienangehörige sollen sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten oder einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Diese Räume, vor allem Küche und Bad, müssen regelmäßig gereinigt und gut gelüftet werden.Regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang. Zum Trocknen am besten Einweg-Papiertücher verwenden. Bei Husten oder Niesen auf jeden Fall Mund und Nase mit Einweg-Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen abdecken - und bei Gesellschaft in eine andere Richtung niesen. Täglicher Kontakt zu Arzt und Gesundheitsamt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.


Quarantäne

Die Behörden achten darauf, mögliche Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen zu treffen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Erkrankt ein Mensch an dem neuen Coronavirus, muss er isoliert werden. Dabei gibt es unterschiedliche Stufen. Betroffene Patienten könnten grundsätzlich in jedem Krankenhaus isoliert werden, teilt der Sprecher der deutschen Krankenhausgesellschaft, Holger Mages, mit. Dazu brauche es lediglich ein Einzelzimmer. Manche Kliniken haben spezielle Isolierzimmer, die über eine Schleuse betreten werden. Das sei aber nicht unbedingt erforderlich. Wichtig sei, dass Basishygienemaßnahmen wie Handdesinfektion und Mundschutz eingehalten werden und das Personal Schutzkleidung trage, sobald es engen Kontakt mit dem Patienten habe.

Menschen, die engen Kontakt zu Betroffenen hatten, sind zu informieren und durch das zuständige Gesundheitsamt zu beobachten. Sie würden dann zunächst namentlich registriert, gefragt werde nach Symptomen, und es würden gegebenenfalls auch Labortests gemacht, erklärt der Berliner Virologe Christian Drosten. Das RKI empfiehlt eine Isolierung im Krankenhaus auch, solange nicht klar ist, ob eine als Verdachtsfall eingestufte Person das Virus in sich trägt. Bei einem positiven Testergebnis würde die Isolierung dann bestehen bleiben.

Das Gesundheitsministerium verweist darauf, dass solche Maßnahmen 2002/2003 bei der ebenfalls von Asien ausgehenden Lungenkrankheit Sars funktioniert haben. Eine Weiterverbreitung des Sars-Erregers habe dadurch verhindert werden können.




91 Ansichten1 Kommentar

1 Comment


dominik.altenburger
Mar 24, 2020

Danke für die Zusammenfassung!

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